Zeitzeugnis
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Liebe Leser und Leserinnen:
Sie lesen auf PEFC zertifizierten Holz- und Papierprodukte, das schöne Wort „Nachhaltigkeit“ – und wurden schon hinters Licht geführt
PEFC-Zertifizierung: Gesetzestreue und zertifizierte Forstpflanzen gefordert – verbindlichen Verfahrenskriterien unterlaufen:
Obwohl PEFC, z.B. bei Amazon Verpackungen (Anlage FOVG.eu – Zeitzeugnis S. 169-188) als weltweit führende System für eine nachhaltige Forstwirtschaft
(Anlage FOVG.eu – Zeitzeugnis S. 182) in seinen Standards ausdrücklich Gesetzestreue und zertifizierte Forstpflanzen (0.1 & 4.7a) fordert
(Anlage FOVG.eu – Zeitzeugnis S. 191-195),
verfehlen diese die verbindlichen Verfahrenskriterien und unterlaufen somit den Anspruch der Zertifizierung (Anlage FOVG.eu – Zeitzeugnis S. 50)
Stichpunkte aus
„Öffentlichen Antwort auf Schreiben AWG vom 21.6.24“:
Nun viel Freude bei diesem Umwelt- und Wirtschaftskrimi. Folgende Punkte werden, in dieser Reihenfolge behandelt:
Tipp: Wenn Sie von meinen Schreiben
„Öffentliche Antwort auf Schreiben AWG“
die genannte Seitenzahl der Anlage mit der Maus doppelt anklicken & Strg + C und dann bei der "Anlagen FOVG.eu - Zeitzeugnis" bei den Seitenzahlen
Strg + V einfügen + Enter, kommen Sie direkt zur genannten Seite der Anlage!
- PEFC & PEFC-Standards & 90 % der Wälder Bayerns PEFC-zertifiziert
- Markt: USA, Amazon, Post, Zeitungspapier, Forstpflanzen,
Einpflanzung & 3 Milliarden Bäume bis 2030 (EU Green Deal)
- VO (EU) 2016/2031 Art. 65 und Art. 66
- Pflanzengesundheit & Pflanzengesundheitsinspektor
- Landratsamt, Berufsgenossenschaft und mögliche Arbeitnehmerüberlassung: Biotopsfläche- Wald Zweckentfremdung
- FoVG & AWG,
einzigartige Besonderheit & „Gute wissenschaftliche Praxis“
- 20 Jahre FoVG Landesstelle & Falschinfos
(Anlage FOVG.eu – Zeitzeugnis S. 6-7)
- Registrierte Forstpflanzenbetriebe in Bayern & Deutschland
- Identitätsgesichertes Forstvermehrungsgut & Warum?
- Inverkehrbringen, ein definierter Rechtsbegriff
- Lieferpapiere: § 14 FoVG & Etikett & § 4 FoVDV § 17 & § 22 FoVG
Kommentare: „… forstliches Vermehrungsgut ohne Begleitpapier
nicht verkehrsfähig ist…“ == Marktpreis: „… „ Zuwachs 40-60 %...“
- Zertifikate für Forstpflanzen, zwingend nach PEFC gefordert:
- ZüF (seit 22 Jahren 200 ZüF-Teilnehmer) & Verfahrenskriterien
- Ordentliche Rechnungen
(§ 14 (4) UStG in Verbindung mit dem Umsatzsteueranwendeerlass,
Haftung & Rückgriff an den Verkäufer nach BGB,
Rechnungsdatum vs. Lieferscheindatum. Inventur,
Jahresabgrenzung von Material & Pflanzen?
- WALDFÖPR (Beispiel Bayern) & Subventionen für „zertifizierte Pflanzen“
welche nicht den Verfahrensregeln entsprechen
- FORSTZUSR 2021 (Beispiel Bayern):
Subventionen für FBG / WBVUnternehmen für „zertifizierte Pflanzen“
(4 x p.a möglich x (25 + 19 €) Anlage Seite 544 ))
welche aber nicht den Verfahrensregeln entsprechen
- Waldpackt & Coronabrief
- Überlastungsanzeige:
- Ausschreibungen; Grundlegende rechtliche Voraussetzungen:
- Klage Unlauterer Wettbewerb & persönliche Meinung & Zivilprozessordnung
- Beschwerde Bundeskartellamt (Kartellrecht vs. § 40 Abs. 1 BWaldG)
& Beispiel „ThüringenForst“
- Mögliche Straftaten, in diesem beschriebenen Zusammenhang:
§ 258a StGB Strafvereitelung im Amt (§ 22 FoVG)
§ 264 StGB Subventionsbetrug (WaldFÖPR & ForstZUSR)
§ 339 StGB Rechtsbeugung (Forstpfl anzenmarkt)
§ 348 StGB Falschbeurkundung im Amt (Prüfungen)
- Aufgabe von Journalisten:
Informationen sammeln, recherchieren, verbreiten, erklären, analysieren, um Bürger über wichtige Themen zu informieren. Journalisten tragen zur Meinungsbildung und zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Demokratie bei.
- Crowdfunding oder Schwarmfinanzierung:
Nach dem Motto „viel Feind, viel Ehr“ (Georg von Frundsberg) würde ich gerne mein „Glück“ - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand -, nochmals mit einer Klage wegen Unlauteren Wettbewerb versuchen.
Für ein solches Vorhaben werden voraussichtlich Kosten Höhe von 150.000 Euro anfallen. Aus diesem Grund, werde ich mich in naher Zukunft mit Crowdfunding / Schwarmfinanzierung befassen. Sollten Sie Interesse daran haben mich bei diesem Vorhaben zu unterstützen, würde ich mich über eine Nachricht von Ihnen freuen. (Ordentliche Rechnung mit MwSt Ausweisung wird natürlich garantiert)
- Kontrollbeamte:
Ein weiterer interessanter Punkt wären „Kontrollbeamte“, ca. 44 in Deutschland. Prüfen diese z.B. § 17 Abs. 4 FoVG, § 14 FoVG Lieferpapiere in Verbindung mit der Forstvermehrungsgut-Durchführungs- verordnung (FoVDV), was seit 2003 ihre Arbeit wäre? Dies ist die Grundvoraussetzungen, dass die verbindlichen PEFC Standards überhaupt erfüllt werden könnten (§ 60 BBG Grundpfl ichten, § 63 BBG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit))
Mein voraussichtlich nächster Schritt, eine Kommunikation mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), wegen Finanzierung aus EU Mittel, der Förderprogramme WaldFÖPR und FORSTZUSR in Bayern.
