Zeitzeugnis

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Nun viel Freude bei diesem Umwelt- und Wirtschaftskrimi. Folgende Punkte werden, in dieser Reihenfolge behandelt:

  • PEFC & PEFC-Standards & 90 % der Wälder Bayerns PEFC-zertifiziert 


  • Markt: USA, Amazon, Post, Zeitungspapier, Forstpflanzen,
    Einpflanzung & 3 Milliarden Bäume bis 2030 (EU Green Deal)


  • VO (EU) 2016/2031 Art. 65 und Art. 66


  • Pflanzengesundheit & Pflanzengesundheitsinspektor


  • BG & Arbeitnehmerüberlassung: Biotopsfläche- WaldZweckentfremdung 


  • FoVG & AWG, einzigartige Besonderheit & „Gute wissenschaftliche Praxis“ 


  • 20 Jahre FoVG Landesstelle & Falschinfos
    (Anlage FOVG.eu – Zeitzeugnis S. 6-7)


  • Identitätsgesichertes Forstvermehrungsgut & Warum? 


  • Registrierte Forstpflanzenbetriebe in Bayern & Deutschland


  • Inverkehrbringen, ein definierter Rechtsbegriff 


  • Lieferpapiere: § 14 FoVG & Etikett & § 4 FoVDV § 17 & § 22 FoVG
    Kommentare: „… forstliches Vermehrungsgut ohne Begleitpapier
    nicht verkehrsfähig ist…“ == Marktpreis: „… „ Zuwachs 40-60 %...“


  • Zertifikate für Forstpflanzen, zwingend nach PEFC gefordert: ZüF
    (seitnunmehr 22 Jahren 200 ZüF-Teilnehmer) & Verfahrenskriterien


  • Ordentliche Rechnungen (§ 14 (4) UStG in Verbindung mit dem Umsatzsteueranwendeerlass, Haftung & Rückgriff an den Verkäufer nach BGB, Rechnungsdatum vs. Lieferscheindatum. Inventur,
    Jahresabgrenzung von Material & Pflanzen?


  • WALDFÖPR (Beispiel Bayern) & Subventionen für „zertifizierte Pflanzen“
    welche nicht den Verfahrensregeln entsprechen


  • FORSTZUSR 2021 (Beispiel Bayern):
    Subventionen für FBG / WBVUnternehmen für „zertifizierte Pflanzen“
    4 x p.a möglich x (25 + 19 €) Seite 544 ) welche aber nicht den Verfahrensregeln entsprechen


  • Waldpackt & Coronabrief



Überlastungsanzeige:


  • Ausschreibungen; Grundlegende rechtliche Voraussetzungen: 


  • Klage Unlauterer Wettbewerb & persönliche Meinung & Zivilprozessordnung 


  • Beschwerde Bundeskartellamt (Kartellrecht vs. § 40 Abs. 1 BWaldG)
    & Beispiel „ThüringenForst“



Mögliche Straftaten, in diesem beschriebenen Zusammenhang:


§ 258a StGB Strafvereitelung im Amt (§ 22 FoVG) § 264 StGB Subventionsbetrug (WaldFÖPR & ForstZUSR) § 339 StGB Rechtsbeugung (Forstpfl anzenmarkt) § 348 StGB Falschbeurkundung im Amt (Prüfungen)


Aufgabe von Journalisten:


Informationen sammeln, recherchieren, verbreiten, erklären, analysieren, um Bürger über wichtige Themen zu informieren. Journalisten tragen zur Meinungsbildung und zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Demokratie bei.


Crowdfunding oder Schwarmfinanzierung:


Nach dem Motto „viel Feind, viel Ehr“ (Georg von Frundsberg) würde ich gerne mein „Glück“ - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand -, nochmals mit einer Klage wegen Unlauteren Wettbewerb versuchen.


Für ein solches Vorhaben werden voraussichtlich Kosten Höhe von 150.000 Euro anfallen. Aus diesem Grund, werde ich mich in naher Zukunft mit Crowdfunding / Schwarmfinanzierung befassen. Sollten Sie Interesse daran haben mich bei diesem Vorhaben zu unterstützen, würde ich mich über eine Nachricht von Ihnen freuen. (Ordentliche Rechnung mit MwSt Ausweisung wird natürlich garantiert)


Kontrollbeamte:


Ein weiterer interessanter Punkt wären „Kontrollbeamte“, ca. 44 in Deutschland. Prüfen diese z.B. § 17 Abs. 4 FoVG, § 14 FoVG Lieferpapiere in Verbindung mit der Forstvermehrungsgut-Durchführungs- verordnung (FoVDV), was seit 2003 ihre Arbeit wäre? Dies ist die Grundvoraussetzungen, dass die verbindlichen PEFC Standards überhaupt erfüllt werden könnten (§ 60 BBG Grundpfl ichten, § 63 BBG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit))


Mein voraussichtlich nächster Schritt, eine Kommunikation mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), wegen Finanzierung aus EU Mittel, der Förderprogramme WaldFÖPR und FORSTZUSR in Bayern.