Warum

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Die Frage

Als Waldeigentümer sowie Betreiber eines der wenigen legal arbeitenden (welcher § 17 FoVG erfüllt) Forstpflanzenbetriebs von ca. 180 in D, mit fleißigen, ordentlich gemeldeten und sozialversicherten Mitarbeitern, stellen sich für mich natürlich die Frage:



  • Wie sollen Waldeigentümer, unsere Kunden, mit unserem aller Schaffen auch in der Zukunft die anfallenden Rechnungen bezahlen können?

Auf der Einnahmeseite steht der Holzverkauf:

2. Holzarten


(107) „…der Markt für Stammholz nach den Holzarten Laubholz und Nadelholz. Die am weitesten verbreiteten Laubhölzer sind Buche und Eiche. Die am weitesten verbreiteten Nadelhölzer sind Fichte/Tanne und Kiefer/Lärche. Bei der Verarbeitung in Sägewerken dominiert in Baden-Württemberg das Nadelholz. Die Sägewerke in Baden-Württemberg beziehen zu 95% Nadelstammholz. Bei den selbst vermarktenden forstwirtschaftlichen Vereinigungen in Baden-Württemberg macht Nadelstammholz ebenfalls einen Anteil von gut 95% aus…“


(108) „…Für Laubstammholz lag der durchschnittliche Preis pro Festmeter im Jahr 2011 bei 83 Euro, für Nadelstammholz bei 82 Euro. Zwar sind im Laubstammholzsegment die Preisunterschiede zwischen Eiche mit durchschnittlich 175 Euro pro Festmeter und Buche mit durchschnittlich 66 Euro pro Festmeter relativ groß. Trotz des hohen Preises machten die mit Eichenstammholz erzielten Umsätze von Forst BW im Jahr 2011 aber nur rund 2% des Gesamtumsatzes…“


(214) „…Das Land hege und pflege den Wald nicht in erster Linie, damit Holz verkauft werden könne, sondern um sicherzustellen, dass der Wald die ihm zugeordneten Funktionen erfüllen könne. Hierzu gehörten neben der Nutzfunktion desweiteren die Schutz- und Erholungsfunktion. 

Die Nutzfunktion sei somit nur eine Funktion des Waldes und sicherlich nicht die Wichtigste. 

Darüber hinaus könne man noch nicht einmal behaupten, das Land verfolge mit dem Wald zielgerichtet auch die Nutzfunktion, so dass alles, was mit der Entstehung von Stammholz im weitesten Sinne zu tun habe (also ab Begründen eines Waldes), Teil des späteren Holzverkaufs sei und dessen Charakter als wirtschaftliche Tätigkeit teile. Das Land habe den baden-württembergischen Wald nicht „angepflanzt“, um Holz verkaufen zu können. Der Wald sei schon immer da gewesen, wenn ihn der Mensch nicht von Ort zu Ort vernichtet habe. Bäume wüchsen gewissermaßen automatisch. Dem liege keine wirtschaftliche Grundentscheidung des Landes zugrunde. Zur sachgerechten Waldpflege gehöre auch, manche Bäume zu fällen…“

Aus: B1-72-12 Beschluss Bundeskartellamt

Nun weiter, zur Verbindliche Herkunfts- und Verwendungsempfehlung vom Amt für Waldgenetik (AWG) Teisendorf:


  • Die Verwendung von Vermehrungsgut geeigneter Herkunft nach den HuV ist o die Grundlage für die Bewirtschaftung des Staats- und Körperschaftswaldes in Bayern (Art. 18, 19 BayWaldG)
  • die Grundlage für die Bewirtschaftung von Wäldern, die nach PEFC bzw. FSC zertifiziert sind
  • die Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln nach der Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines Förderprogramms (WALDFÖPR)¹.

Verantwortlich: Vormals Dr. Konnert Monika & Luckas Michael, nun Dr. Jansen, Dr. Hamberger

¹ vgl. AWG Web Site, abrufbar unter: huv_kapitel_1_einführung.pdf (bayern.de) S. 6

Persönliche Gedanken

in Bezug auf Wuchsleistung & Holzqualität:

Unsere Vegetationszeiten sind durch die Klimaveränderung nachweislich länger geworden somit auch die Zuwächse.


In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob Nadelhölzer mit großen mittleren Jahrringbreiten (über 6 mm, bei Douglasie über 8 mm) überhaupt noch zu verwenden sind bzw. marktfähig werden?


Vielleicht wird ja diese künstliche Verjüngung von NH nicht mehr für Schnittholz marktfähig sein, weil diese zu schnell wachsen und somit nicht der DIN Norm entsprechen?


Ziel AWG, oder der anderen Landesstellen in Deutschland, ist nach meinem Verständnis die Bereitstellung von hochwertigem forstlichen Vermehrungsgut welches die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit fördert.


Zu dem Aufgabenfeld der Landesstelle gehört die Zulassung von Erntebeständen und von Samenplantagen zur Gewinnung von forstlichem Saatgut, sowie die Erarbeitung von Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut und die Anlage von Samenplantagen.


Das Erntezulassungsregister unterliegt ihren laufenden Überprüfungen (Revisionen).

In diesem Zusammenhang, ein bekanntes Zitat:


"... Dr. Monika Konnert: Ich halte es hier mit dem bekannten Münchner Forstpolitiker Max Endres, der bereits 1910 auf der Tagung des Deutschen Forstvereins in Danzig gesagt hat:

»Ich halte die Samenfrage für die wichtigste der Forstwirtschaft«..."


Mit anderen Worten, Kontrollbeamte der Landesstellen entscheiden, wie der komplette heimische Wald langfristig für die Zukunft umgebaut und gestaltet wird. Darauf aufbauend, welche Naturverjüngung sich in der Zukunft einstellen wird.


Zusammenfassend kann hier somit festgestellt werden das Kontrollbeamte über alle ökonomischen Aspekte der Forst- und Holzwirtschaft der Zukunft entscheiden.

Im LWF Wissen 74 (50 Jahre ASP Teisendorf, August 2014) somit vor über 10 Jahren wird ausgeführt:

"Die Steigerung des Holzmasseertrags und der Holzgüte durch Züchtung wird aber in Zeiten knapper werdender Ressourcen aktueller denn je und hat bereits dazu geführt, dass die forstlichen Züchtungsaktivitäten in Deutschland nach einer langen Durststrecke in den letzten ca. 30 Jahren zurzeit wiederbelebt werden" (Liesebach et al. 2013), S. 12.


Mit anderen Worten, Steigerung des Holzmasseertrags durch

"Selektion & und Plusbaum Auslese“.

Zusätzlich zur erfolgten Selektion, haben wir weitere Einflüsse durch die Klimaveränderung (Panta rhei) mit massiv verlängerten Vegetationszeiten und somit auch sehr viel höhere Zuwächsen...

Welches Holz

wird im Bau verwendet und stellt, wie bereits dargelegt, über 90% der Einnahmen der Forstbetriebe sicher?

Dies sind unsere Nadelhölzer.


Nadelhölzer eignen sich aufgrund ihres gleichmäßigen, geraden Wuchses und ihrer geringeren Dichte ideal als Bauholz. Es ist äußerst form- und dimensionsstabil und lässt sich gut mit Hartmetallwerkzeugen bearbeiten.



In diesen Zusammenhang möchte ich kurz auf das in Nadelhölzern enthaltenes Baumharz zu sprechen kommen:

Aufgrund des Harzgehalts ist das Holz von Nadelbäumen widerstandsfähiger gegen Witterungseinflüsse und Schädlingsbefall als gleich schwere Laubhölzer. Einen hohen Harzgehalt hat vor allem das Holz von Nadelbäumen wie der Kiefer oder der Lärche.


Ihr Holz ist hart und witterungsbeständig und daher als Baumaterial auch für Außenbereiche geeignet.

Auf der Internetpräsenz des AWGs (https://www.awg.bayern.de/239705/index.php) fand ich diese NH-Alternativbaumarten für Praxisanbauversuche in Bayern:


Tannenarten (Abies) wie z.B.: Küsten- oder Klein Asien Tanne

Zederarten (Cedrus) wie z.B.: Atlas- und Libanonzeder

Lärchenarten (Larix) wie z.B. Hybrid oder Japanlärche

Kieferarten (Pinus) wie z.B.: Schwarzkiefer, ff. 

Mein Gedanke, bezüglich der "Zulassung von Erntebeständen", insbesondere der "Wuchsleistung":

Wie wird sichergestellt das diese zukünftigen Forsterzeugnisse überhaupt marktfähig sind?


Die Marktfähigkeit vom Forsterzeugnis "Nadelrundholz" könnte auch durch die DIN 4074-1 Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit definiert werden.

– Teil 1: Nadelschnittholz

Punkt 1: Anwendungsbereich

"Diese Norm gilt für Nadelschnitthölzer für Bauteile, die nach der Tragfähigkeit zu bemessen sind".


Punkt 3: Begriffe

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe:

3.1 Schnittholz Holzerzeugnis von mindestens 6 mm Dicke, das durch Sägen oder Spanen von Rundholz in Stamm-Längsrichtung hergestellt wird


5.4 Jahrringbreite

Es gilt die mittlere Jahrringbreite nach DIN EN 1310 in Millimeter. Bei Schnitthölzern mit Markröhre bleibt ein Bereich von 25 mm, ausgehend von der Markröhre, außer Betracht (siehe Bild 9). Die Messstrecke l verläuft im rechten Winkel zu den Jahrringen, ausgehend vom marknächsten Jahrring bis zum Jahrring in der von der Markröhre am weitesten entfernten Ecke des Querschnitts. (Maße in Millimeter)


In Tabelle 2 (S. 20) werden Sortierkriterien für Kanthölzer genannt. Kanthölzer sind vorwiegend hochkant (K) und biegebeanspruchte Bretter und Bohlen bei der visuellen Sortierung. 

Die Jahrringbreite wird in Punkt 4 genauer erläutert:


— im Allgemeinen bis 6 mm (S 7) bis 6 mm (S10) bis 4 mm (S13)

— bei Douglasie bis 8 mm (S7) bis 8 mm (S10) bis 6 mm (S13)


In Tabelle 3 (S. 21) werden Sortierkriterien für Bretter und Bohlen genannt.

Bei der visuellen Sortierung (vorwiegend hochkant biegebeanspruchte Bretter und Bohlen sind wie Kantholz zu sortieren). 

Die Jahrringbreite wird hier so definiert:


— im Allgemeinen bis 6 mm (S 7) bis 6 mm (S10) bis 4 mm (S13)

— bei Douglasie bis 8 mm (S7) bis 8 mm (S10) bis 6 mm (S13)


Tabelle 4 (S. 22) zeigt die Sortierkriterien für Latten bei der visuellen Sortierung.

Jahrringbreite hier:


— im Allgemeinen bis 6 mm (S10) bis 6 mm (S13)

— bei Douglasie bis 8 mm (S10) bis 8 mm (S13)

(Des weiteren, hier in Klammern, einige Ausschnitte aus dieser DIN, welche den Konsumenten / Verbraucher dazu bewegen könnte Holz (nachwachsende Rohstoffe, umweltfreundlich) anstatt Kunststoffe oder Metalle etc. bei ihren Kaufentscheidungen den Vorzug zu geben:


DIN 68800-1 Holzschutz

Teil 1: Allgemeines

1 Anwendungsbereich

Diese Norm regelt die allgemeinen Voraussetzungen für den Schutz von verbautem Holz und Holzwerkstoffen gegen eine Wertminderung oder Zerstörung durch Organismen sowie für eventuell notwendige Bekämpfungsmaßnahmen.


3.6 Gebrauchsdauer:

Zeitspanne, während der die Leistungsmerkmale eines Produktes so beibehalten werden, dass das Produkt die Anforderungen dieses Dokumentes erfüllen kann (d. h. für alle wesentlichen Eigenschaften eines Produkts werden die einzuhaltenden Mindestwerte erfüllt oder übererfüllt, ohne dass höhere Kosten für Reparatur oder Auswechselung entstehen).

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Gebrauchsdauer eines Produkts hängt von seiner eigenen Dauerhaftigkeit und der normalen Wartung ab. Anmerkung 2 zum Begriff: Zwischen der angenommenen, wirtschaftlich vernünftigen Gebrauchsdauer für ein Produkt auf Grundlage der Beurteilung der Dauerhaftigkeit in technischen Beschreibungen und der tatsächlichen Gebrauchsdauer eines Produkts sollte eindeutig unterschieden werden.

Die Letztere hängt von vielen Faktoren ab, auf die der Hersteller keinen Einfluss hat, wie z. B. Ausführung, Einbaulage (Beanspruchung), Einbaubedingungen, Verwendung und Wartung. Die angenommene Gebrauchsdauer kann folglich nicht als eine vom Hersteller angegebene Gebrauchsgarantie angesehen werden)

Nun zum WALDFÖPR 2025 für Bayern (https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/unser_angebot/waldbauliche-foerderung/index.html) wird definiert:


1 Zweck der Förderung ist es,

  • die Waldfläche zu erhalten und zu vermehren,
  • einen standortgemäßen, klimatoleranten und möglichst naturnahen Zustand des Waldes zu bewahren oder herzustellen,
  • den Klimaschutz und die Anpassung des Waldes an den Klimawandel zu verbessern,
  • die Nachhaltigkeit bei der Bewirtschaftung im Privat- und Körperschaftswald zu verbessern,
  • alle Waldfunktionen zu gewährleisten,
  • den Naturhaushalt und das Landschaftsbild auf Dauer zu sichern und zu verbessern,
  • die biologische Vielfalt des Waldes und seine Ökosystemleistungen zu erhalten und zu verbessern,
  • die genetischen Ressourcen des Waldes zu bewahren,
  • einen Beitrag zur Energieversorgung mit nachwachsenden Rohstoffen zu leisten und
  • einen Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und der Waldbesitzenden herbeizuführen.

Waldfunktionen sind:

In Bayern werden Waldfunktionen im Bayerischen Waldgesetz (BayWaldG) definiert und sind grundlegend für die Waldbewirtschaftung. Das Gesetz unterscheidet zwischen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sowie dessen Bedeutung für die biologische Vielfalt.


Detaillierte Erläuterung:

Schutzfunktionen:

Der Wald spielt eine wichtige Rolle beim Schutz von Klima, Wasser, Boden, Luft, Tieren und Pflanzen. Er dient auch dem Schutz vor Naturgefahren wie Lawinen, Hochwasser und Erosion. 


Nutzfunktionen:

Der Wald stellt den nachwachsenden Rohstoff Holz bereit und erfüllt wirtschaftliche Zwecke.

Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung soll die Holzproduktion sichern und erhöhen.

Oder: Die Nutzfunktionen umfassen die Rohstoff-, Arbeits- und Vermögensfunktion. Wald liefert Holz und andere Naturgüter. Wald stellt Arbeitsplätze für alle bereit, die ständig oder vorübergehend, haupt- oder nebenberuflich im Dienste der Waldbesitzer, von Unternehmern oder Käufern von Walderzeugnissen oder als Selbständige im Wald tätig sind.


Im Jahr 2013 umfasste der Cluster Forst, Holz und Papier in Bayern knapp 200.000 erwerbstätige Personen (Knauf et al. 2016).


https://www.lwf.bayern.de/waldbesitz-forstpolitik/waldfunktionen-landesplanung/263838/index.php


Erholungsfunktionen:

Bedeutung für die biologische Vielfalt:

Was ist der Unterschied zwischen Wald und Forst?

Der Hauptunterschied zwischen Wald und Forst liegt in der Nutzung und Bewirtschaftung: Ein Wald ist eine natürlich gewachsene Fläche mit Bäumen, während ein Forst ein Wald ist, der gezielt für die Holzproduktion bewirtschaftet wird:


Somit nach §2 Bundeswaldgesetzt: 

(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.


Als Forst werden heute bewirtschaftete Wälder bezeichnet, deren Baumartenzusammensetzung anthropogen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (insbesondere Rohholzertrag) mehr oder weniger kontrolliert wird. Die begriffliche Trennung zwischen Wald und Forst ist im allgemeinen Sprachgebrauch fließend, eindeutig ist hier nur die Abgrenzung zum Urwald. Fachsprachlich ist mit Forst in aller Regel ein forstwirtschaftlich genutzter Wald gemeint, auch wenn die Naturnähe von Forsten je nach der Bewirtschaftungsmethode sehr unterschiedlich sein kann. 


(https://de.wikipedia.org/wiki/Forst#:~:text=Als%20Forst%20()%20werden%20heute%20bewirtschaftete,mehr%20oder%20weniger%20kontrolliert%20wird)

Anbei einige interessante Links zur Lärche:


https://www.lwf.bayern.de/service/publikationen/lwf_wissen/017005/index.php


https://www.lwf.bayern.de/forsttechnik-holz/holzverwendung/017046/index.php


ist dieser Link:

weiterlesen ... Das Holz der Lärche – Eigenschaften und Verwendung


Das Holz der Lärche – Eigenschaften und Verwendung – LWF-Wissen 69


Im Übrigen, 

„Die Rundholzhändler“ (https://www.die-rundholzhaendler.de), nicht subventioniert, nicht ertragsteuerbefreit und gesetzestreu, allermeist aus alten Waldeigentümer- und Holzhändlerfamilien über Generationen, kommunizieren laufend mit der Holzwirtschaft (somit mit den Veredelnden / Abnehmern) und beraten Waldeigentümer dahingehend, was in der Zukunft wirtschaftlich wahrscheinlich benötigt wird, da hier der ökonomische und logische Kreislauf herrscht.

Auszüge dienen ausschließlich der Forschung: